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Gut zu wissen

Was kann der Arzt verordnen?

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Ihr Arzt kann Ihnen oder Ihrem betroffenen Angehörigen folgende Heil- und Hilfsmittel als Kassenleistung verordnen

  • Einzel- oder Gruppenbehandlung bei motorischen Störungen

  • Einzel- oder Gruppenbehandlung bei sensomotorisch-perzeptiven Störungen

  • Einzel- oder Gruppenbehandlung bei psychischen Störungen

  • Hirnleistungstraining

  • Hausbehandlungen

  • Schienen- und Hilfsmittelversorgung


Alle anderen Leistungen rechnen wir privat ab.

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© 2019 Verena Neumeyer. Erstellt mit Wix.com.

08161 - 53 88 661

Verena Neumeyer

Praxis für ganzheitliche Entwicklung

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