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Krankenvollversicherung

Die optimale Absicherung Ihrer Gesundheit ist die private Vollkrankenversicherung (PKV). Allerdings kann die PKV nicht von allen Personen abgeschlossen werden. Hier schreibt der Gesetzgeber vor, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um sich privat vollversichern zu dürfen. Einfach ausgedrückt sind das alle Personen, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind. Dazu gehören i.d.R. alle Lehrer, Beamte, Richter, Soldaten, Selbständige, Freiberufler, Studenten (mit Sonderregelung) und alle Arbeitnehmer die aktuell im Jahr 2024 über JAEG (69.300,00 € Brutto/Jahr) verdienen.

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Ob Selbstständiger oder Angestellter. Wir bieten Ihnen unabhängig und kostenfrei maßgeschneiderte Lösungen, die sich nach Ihren Wünschen orientieren und ggf. Ihre gesundheitlichen Besonderheiten berücksichtigen.

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Bei Beamten besteht zusätzlich die Besonderheit der Beihilfe. Hier kennen wir 17 verschiedene Arten der Vorschriften (16 Bundesländer und Bund). Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine individuelle Analyse abgestimmt auf Ihre eigene Beihilfesituation in Kombination mit Ihren Wünschen.

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Auch nach Vertragsabschluss bleiben wir Ihnen mit unserer Betreuung erhalten. Während Ihrer gesamten Versicherungszeit stehen wir Ihnen jederzeit gerne mit unserer Kompetenz mit Rat und Tat zu Seite.

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